Die Plädoyers im Satanisten-Prozess
Der Staatsanwalt Dieter Justinsky fordete in seinem Plädoyer 14 Jahre Haft für den 26-jährigen Daniel R., und 12 Jahre für dessen Ehefrau Manuela (23). Justinsky nannte es aber vorrangig, dass die beiden Angeklagten lebenslang in die Psychiatrie eingewiesen werden. Der Staatsanwalt bezeichnete die beiden Angeklagten als nach wie vor gefährlich. Es bestehe die Gefahr, dass sie weitere Straftaten begehen. Eine lebenslange Haftstrafe komme für das Satanisten-Paar jedoch nicht in Frage, weil es zum Zeitpunkt der Bluttat in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt gewesen und damit nur vermindert schuldfähig sei. Es handele sich um "Menschen mit einer zutiefst zerstörten, zerrütteten Persönlichkeit". Manuela und Daniel Ruda hatten vor Gericht zwar gestanden, Frank H. mit Messerstichen und Hammerschlägen umgebracht zu haben, den Vorwurf des gemeinschaftlichen Mordes hatten beide jedoch zurückgewiesen: Sie hätten den grauenerregenden Mord gleichsam als willenlose Werkzeuge "auf Befehl Satans" verübt. Staatsanwalt Justinsky wertete dieses Geständnis in seinem Plädoyer jedoch nicht als strafmildernd. Vielmehr seien die Angaben der Angeklagten vor Gericht "das Gegenteil eines von Reue getragenen Schuldeingeständnisses". Staatsanwalt Dieter Justinky (53) in seinem Plädoyer: „Diese ungeheure Tat entsetzt, macht wütend. Es verschlägt einem die Sprache, wenn man sieht, wie das Opfer zugerichtet worden ist. Die Angeklagten sind Menschen mit zerrütteten, zutiefst gestörten Persönlichkeiten.“ Der Staatsanwalt weiter: „Der Satanismus ist wie eine Blende, die sie vor ihre Persönlichkeit schoben. Rituale wie Bluttrinken gaben ihnen ein Gefühl von Stärke. Sie waren auf die Tötung eines Menschen fixiert, um in Satans Heer aufgenommen zu werden.“ Der Staatsanwalt: „Die Angeklagten genießen hier ihren Auftritt. Das gibt ihnen das Gefühl, etwas Besonderes zu sein. Daniel R. war der Aggressivere, er hatte die Idee. Er sagte zu Manuela: Setze den Herzstich. Sie war die Labilere, sie trifft der geringere Vorwurf.“ Für Daniel R. beantragte er daher 14 Jahre Haft wegen heimtückischen Mordes und die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Für Manuela R. 12 Jahre Haft und Einweisung in die Psychiatrie. Mit ihren Auftritten vor Gericht hatten Daniel und Manuela R. ihre psychischen Probleme eindrucksvoll präsentiert. Psychologische und psychiatrische Gutachter bescheinigten dem Paar "erhebliche narzisstische Persönlichkeitsstörung", die sich in "überbordender Selbstbezogenheit und Selbstzentriertheit" äußere. Zugleich schlugen die Gutachter eine Unterbringung der Angeklagten in der Psychiatrie vor. Anderenfalls sei vor allem bei Daniel R. mit weiteren Gewalttaten zu rechnen. Auch die Anwälte von Daniel und Manuela Ruda plädierten dafür, ihre Mandanten in einer Psychiatrie unterzubringen, forderten allerdings einen Freispruch in der Mordanklage: "Die Unterscheidung von Gut und Böse war beiden nicht mehr möglich. Ihr Wahnleben war so stark, dass sie sich ihm nicht entziehen konnten. Beide sind total schuldunfähig. Ich plädiere auf Freispruch - aber befürworte eine Einweisung in eine psychiatrische Klinik", so Verteidiger Siegmund Benecken. Die Angeklagten durften bereits heute ihr Schlusswort halten. Daniel Ruda sagte angeblich nur einen einzigen Satz: „Das ist mir doch alles zu blöd hier.“ Die beiden Angeklagten müssten, wenn
das Gericht so entscheidet, für unbestimmte Zeit in eine Psychiatrie. Die
Zeit dort wird auf die Haftstrafe angerechnet.“ Beispiel: Nach fünf
Jahren Klinik müsste Daniel Ruda noch neun, seine Frau noch sieben Jahre
im Gefängnis absitzen. Die Strafe könnte aber auch nach 2/3 der
Verbüssung in eine Bewährungsstrafe umgewandelt werden. Das bedeutet,
die Rudas könnten in ca. 10 Jahren wieder auf freiem Fuss sein. |
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