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Der fünfte Prozesstag
 

Teufelsanbeter Daniel Ruda zelebriert mit "Nosferatu"-T-Shirt seinen Auftritt vor Gericht

Der Prozess gegen das Satanisten-Pärchen Manuela (23) und Daniel Ruda (26). Nun ging es um die alles entscheidende Frage: Wie irre sind die beiden wirklich? Sind sie so krank, dass sie nicht in einem Gefängnis für ihren gemeinschaftlichen Mord an Frank H. (33) büßen müssen?

Gleich drei Sachverständige, darunter der angesehene Forensik-Experte Norbert Leygraf (Universität Essen), haben die Angeklagten „exploriert“, der Fachbegriff für die eingehende psychologische Untersuchung. 

So die Experten: Das Killer-Pärchen ist überdurchschnittlich intelligent. Doch im Glauben an ihre Auserwähltheit als Boten Satans betrachteten sie alle anderen Menschen nur noch als minderwertig. Schuldgefühle oder gar Reue sind den beiden völlig fremd. Und, so der Diplom-Psychologe Norbert Schalast, zumindest Daniel Ruda sei inzwischen seinem Satanswahn so verfallen, dass „man sich vorstellen kann, dass er noch einmal so eine Tat begeht“. Ohne Heilung, da sind sich die Psychologen sicher, würde sich das Satanisten-Pärchen neue Opfer suchen.

Die Gutachter über Daniel Ruda: „Daniel R. hat eine narzisstische Persönlichkeitsstörung, d. h. er ist nur auf sich selbst fixiert. Mit 14 Jahren hatte er schon davon geträumt, Menschenblut zu trinken. Eine Vision sagte ihm, er solle den zweiten Teil seiner Seele suchen. In Manuela fand er sie. Sie passten wie Schlüssel und Schloss zueinander und verhakten sich in tragischer Weise. Der Wahn gipfelte in der Idee, einen Menschen zu opfern, um in Satans Armee einzutreten. Sie töteten ihren Freund, weil er der letzte Bekannte aus der normalen Welt war. Der Angeklagte stellt langfristig eine Gefahr dar. Er könnte noch einmal so eine Tat begehen.“

Vorsichtige Schätzung Leygrafs: Mindestens zehn Jahre Behandlung seien nötig, um die „narzisstische Persönlichkeitsstötung“ der beiden zu therapieren. Das sei auch das Hauptkriterium für die Einweisung der Angeklagten. „Der Glaube an Satan ist für die Bewertung der Schuldfähigkit dagegen nicht von Bedeutung.“
Montag folgen die Plädoyers, am Donnerstag dann das Urteil.

 

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