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Revision angekündigt

Satanisten bleiben in U-Haft

 

Das Urteil gegen Manuela und Daniel Ruda, wonach die Satanisten zu einem unbefristeten Aufenthalt in einer Nervenanstalt und zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden waren, muss vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe überprüft werden. Nach Meinung der Anwälte ist das Paar schuldunfähig.

Bis der Bundesgerichtshof sich des Themas annimmt - das wird frühestens im Sommer 2002 der Fall sein - werden die beiden Satanisten in Untersuchungshaft bleiben. Denn erst wenn das Urteil rechtskräftig ist, in diesem Fall also von Karlsruhe bestätigt wird, darf das Ehepaar in die Psychiatrie überstellt werden, so wie es die Bochumer Richter angeordnet hatten. 

Die Eheleute Daniel, 26, und Manuela, 23, Ruda waren wegen des Mordes an einem Bekannten verurteilt worden. Da sie jedoch, wie von Gutachtern bestätigt wurde, unter extremen Persönlichkeitsstörungen leiden, erkannten die Richter auf verminderte Schuldfähigkeit. Die beiden hatten erklärt, der Teufel habe ihnen den Auftrag zu der Bluttat gegeben. 

Die Einweisung in die Psychiatrie und die langjährigen Haftstrafen, die die Bochumer Richter verhängten, sind nach Meinung der Anwälte jedoch "zu hart". Bereits nach der Verkündung hatte Rechtsanwalt Reinhard Benneken erklärt: "Die beiden sind bekloppt, wenn Sie mir den Ausdruck erlauben." 

Während des Prozesses waren die Gutachter zu dem Urteil gekommen, dass das Ehepaar jederzeit wieder morden könnte. Experten hatten erklärt, dass eine Behandlung deutlich mehr als zehn Jahre in Anspruch nehmen könnte. Es sei jedoch nicht auszuschließen, dass eine Therapie völlig scheitere. 

 

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