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Das Urteil im Satanisten-Prozess

 

Das Hochzeitsfoto einen Monat vor der Tat (Fahndungsfoto der Polizei): Manuela und Daniel sind diabolisch geschminkt, tragen Schwarz

Im Mordprozess gegen das Ehepaar aus der Satanistenszene hat das Bochumer Landgericht am Donnerstag langjährige Haftstrafen und die Unterbringung in einer Psychiatrie angeordnet. Wegen gemeinschaftlichen Mordes verurteilte das Gericht Daniel R. zu 15 Jahren, seine Frau Manuela zu 13 Jahren Haftstrafe. 

Der Vorsitzende Richter Arnjo Kerstingtombroke betonte, in dem Verfahren sei es nicht um Satanismus gegangen. Vielmehr habe es sich bei dem Mord an dem 33-jährigen Arbeitskollegen von Daniel R. um ein "gewöhnliches, gemeines und verabscheuungswürdiges Verbrechen" gehandelt.

Der Richter sagte in der Urteilsbegründung: "Hier stehen keine Monstren, sondern Menschen vor Gericht."

Kerstingtombroke äußerte sich in der Urteilsbegründung im vollbesetzten Verhandlungssaal überzeugt, bei der Tat habe es sich nicht um einen Ritualmord gehandelt. Frank H. habe nach den ursprünglichen Plänen der Täter vielmehr mit einem Hammerschlag statt Dutzender Schläge und Messerstiche getötet werden sollen. "Das Opfers sollte nicht gequält werden", betonte der Richter. Allerdings hätten die Täter offenbar bei dem Mord völlig die Kontrolle über sich selbst verloren.

Der Vorsitzende Richter Arnjo Kerstingtombroke (55): „Sie handelten aus Wut. Das war die Wut des gestörten Kranken auf den Gesunden. Das war nicht Mystik oder Magie, sondern ein abscheuliches, gemeines und verachtenswertes Verbrechen. Der Satanismus war ein Popanz, den sie vor sich herschoben. Das ist kein schönes Leben, das sie geführt haben. Wer möchte schon in ihrer Haut stecken? Sie sagen: Satan ließ uns im Stich. Es war aber nur das eigene Erschrecken über das, was sie getan hatten, und die eigene Feigheit.“

Der Richter weiter: „Viele glauben, dass die Gutachter und wir Richter den Satanisten und ihrer Schauspielerei auf den Leim gegangen sind. Aber Dämonen kommen nicht von außen. Sie entstehen im Kopf. Sie beide bleiben so lange in der Psychiatrie, bis die Störung beseitigt ist. Und das bedeutet eventuell lebenslänglich. Mit der Inszenierung ist jetzt Schluss. Auf sie kommt das graue Einerlei in der Psychiatrie zu, für lange, lange Zeit.“

Zugleich schloss sich die Kammer der Auffassung von Gutachtern an, die dem Paar vor Gericht eine "schwere narzisstische Persönlichkeitsstörung" bescheinigt hatten. Die Angeklagten seien daher zur Tatzeit vermindert schuldfähig gewesen, begründete der Richter den Verzicht des Gerichts auf die bei Mord vorgeschriebene lebenslange Freiheitsstrafe: "Die beiden konnten es noch steuern, sie hätten es bleiben lasen können an dem Abend, aber diese Fähigkeit war erheblich beeinträchtigt, näher an einer Schuldunfähigkeit, als an einer vollen Schuldfähigkeit."

Offen bleibt nach dem Urteil, wie lange das Satanisten-Paar im Maßregelvollzug bleiben muss. Der Massregelvollzug wird jedes Jahr überprüft, weil man die Menschen nur solange sichern oder wegsperren darf, wie es auch notwendig ist. Die Überprüfung erfolgt, um festzustellen, ob noch eine Gefährlichkeit gegeben ist. Der Richter unterstrich, möglicherweise werde die Behandlung der Verurteilten in der Psychiatrie "lebenslänglich" dauern. Als "großen Irrglauben" bezeichnete er die verbreitete Vorstellung, nach einer Einweisung in den Maßregelvollzug würden die Täter automatisch nach wenigen Jahren wieder entlassen. Sollte das Satanisten-Paar jemals als geheilt entlassen werden, muss es dem Gesetz zufolge unmittelbar danach seine Haftstrafen antreten. Manuela und Daniel sollen getrennt voneinander untergebracht werden und dürfen in dieser Zeit nur brieflichen Kontakt zueinander aufnehmen.

Das Gericht ging mit seinem Urteil noch über die Strafforderung der Staatsanwaltschaft hinaus, die 14 und 12 Jahre Haft beantragt hatte. Die Verteidiger des Ehepaares sind mit der Strafe nicht einverstanden. Sie hatten auf Freispruch wegen Schuldunfähigkeit plädiert und kündigten noch im Gerichtssaal Revision gegen das Urteil an. 

Manuela´s Anwalt Siegmund Benecken äusserte sich dazu: "Wir machen eine Revision, auf jeden Fall! Das Gericht ist über die Anträge der Staatsanwaltschaft hinausgegangen, das ist recht selten. Das Urteil ist auf der einen Seite gut, gut in soweit als Mord angeklagt ist und natürlich die Strafe hätte eine lebenslange Freiheitsstrafe bedeuten können. Auf der anderen Seite ist bei der schweren Störung, die die Angeklagten haben, nach meiner Meinung die verhängte Freiheitsstrafe für beide zu hoch und deshalb gehen wir in Revision. Wir haben ausserdem den Verdacht, dass das Urteil mit auf den öffentlichen Druck zurückzuführen ist." 

Bis das Urteil rechtskräftig ist, werden die Angeklagten vorerst noch nicht in die Psychiatrie gebracht, sondern bleiben weiterhin in Untersuchungshaft. Sollte es zu einem neuen Gerichtsprozess kommen, werden Daniel und Manuela Ruda den Gerichtssaal sicherlich wieder zu ihrer Bühne machen.

 

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