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Satanistenmord rechtskräftig
Karlsruhe, den 8. November 2002
Das Landgericht Bochum hat ein
Ehepaar wegen heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen begangenen
Mordes zu 15 bzw. 13 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt und außerdem die
Unterbringung der Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus
angeordnet.
Nach den Feststellungen des Landgerichts lernten sich die Angeklagten, die
sich bereits zuvor satanistischem Gedankengut zugewandt hatten, im Sommer
des Jahres 2000 kennen. Im Rahmen ihrer Beziehung vertiefte sich ihr
Glaube an "Satan" derart, daß sie sich im Frühjahr 2001, einem angeblichen
Befehl "Satans" folgend, entschlossen, einen Menschen zu töten. Sie hatten
die Vorstellung, durch dieses Menschenopfer in "Satans Armee" aufgenommen
zu werden und dort eine höhere Stellung zu erhalten. In den folgenden drei
Monaten planten sie detailliert die Tötung eines 33-jährigen
Arbeitskollegen des Angeklagten, den sie als Opfer ausgewählt hatten. Am
6. Juli 2001 lockten sie diesen Arbeitskollegen unter einem Vorwand in
ihre Wohnung, wo sie ihn entsprechend ihrem Tatplan gemeinsam durch die
Zufügung mehrerer gezielter Hammerschläge auf den Kopf und einer Vielzahl
von Messerstichen töteten. Von ihrem ursprünglichen Entschluß, sich nach
der Tat selbst zu töten, nahmen sie Abstand, da sie hierzu nicht mehr den
Mut fanden.
Das Landgericht ist davon ausgegangen, daß die Schuldfähigkeit der
Angeklagten im Zeitpunkt der Tat aufgrund einer Persönlichkeitsstörung
erheblich vermindert war. Die Strafkammer erkannte deshalb statt auf
lebenslange jeweils auf eine zeitige Freiheitsstrafe und brachte die
Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus unter.
Die Anwälte der Wittener hatten das
Urteil beim Bundesgerichtshof auf Rechtsfehler überprüfen lassen. Sie
waren nicht damit einverstanden, dass die Richter neben dem Mordmerkmal
der Heimtücke auch auf Mord aus niederen Beweggründen erkannt hatten.
Eine Reduzierung auf ein Mordmerkmal hätte eine kürzere Haftzeit nach
Abschluss der Therapie bedeuten können.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das
Urteil im "Satanisten"-Prozess bestätigt und eine Revision als
unbegründet zurückgewiesen. Damit wird der Prozess gegen das Ehepaar R.
aus Witten nicht mehr neu aufgerollt. Das Urteil ist
rechtskräftig.
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